Elektrische Stromkreise:
Im Sinne dieser DGUV Information wird der Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel zu einer neuen Funktionseinheit, z.B. eine elektrische Gebäudeinstallation als Stromkreis bezeichnet.
Sichtprüfung:
Die Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3 beinhalten Richtwerte zu Prüffristen, die für den normalen Betrieb und normale Umgebungsbedingungen gültig sind. Die Prüffristen in Hinblick auf ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Betriebsanlagen sind je nach Arbeitsbereich unterschiedlich.
Wir prüfen ortsfeste elektrische Anlagen in folgenden Schritten: