Prüfung ortsfester elektrischer Maschinen

Prüfung ortsfester elektrischer Maschinen DIN 0113-1

Ortsfeste elektrische Maschinen

Als ortsfeste Maschinen gelten diejenigen Maschinen, die entweder fest angebracht sind (während des Arbeitens nicht von Hand getragen werden können) oder wegen ihres Gewichts und des Fehlens einer Tragevorrichtung nicht leicht bewegt werden können. Zu den ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln sind auch solche zu zählen, die nur zeitweise fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen in Betrieb gesetzt werden können (Siehe auch VDE 0100-200 Abschnitte 826-16-06 und 826-16-07). Zu den ortsfesten elektrischen Maschinen gehören zum Beispiel Ständerbohrmaschine, Pressen, Hebebühnen, Krananlage und andere vergleichbare Betriebsmittel. (Quelle: BG ETEM DGUV Information 203-072 Dezember 2007)

Pressen
Stanzen
Schweißautomaten
Wärmeschränke
Produktionsstraßen
Drehbänke

Sichtprüfung

Die Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3 enthalten Richtwerte für Prüffristen, die für normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gültig sind. Dabei sind die Prüfintervalle für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sowie für ortsfeste Maschinen abhängig von den jeweiligen Arbeitsbereichen.

Wir nehmen die vorgeschriebenen Prüfungen für ortsfeste elektrische Maschinen in folgenden Schritten vor:

Sichtprüfung
  • Betriebsanleitung und Dokumentationen vorhanden?
  • Betriebsmittel für den Einsatzbereich geeignet?
  • Berührungsschutz
  • Kennzeichnung
  • Verschraubung
  • Abdeckungen
  • Anordnung der Leiter, Kabel und Leitungen
  • Schutzmaßnahmen zur Isolierung
  • Berührungsschutz
  • Abdeckungen
  • Doppelte Klemmbelegung bei PE
  • PE Verdrahtung
  • PE, L und N Sichtkontrolle
  • Schutzleiter gegen Selbstlockern und Korrosion geschützt?
  • Berührungsschutz
  • Überstromschutzorgane
  • Äußerliche Schäden
  • Betriebsanleitung und Dokumentationen vorhanden?
  • Stromspannung
  • Berührungsschutz
Messungen
  • Spannungsmessung zwischen Leitern und Phase
  • Schutzleiterwiderstand
  • Schleifenimpedanz
  • Isolationsprüfung
  • Automatische Entladung (Restspannung)
Funktionsprüfung
  • Verriegelung in Ordnung?
  • Hauptschalter in Ordnung?
  • Schlüsselschalter in Ordnung?
  • Rechtsdrehfeld der Drehstromabgänge?
  • Meldung Anzeigeneinrichtungen?
  • Maßnahmen gegen Wiederanlauf vorhanden?
  • Schutzeinrichtungen vorhanden und intakt?
  • Not-Aus-Einrichtung funktionstüchtig?

Der Technische Aufsichtsbeamte (Aufsichtsperson), genannt TAB, ist zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 15 der Unfallverhütungsvorschriften befugt, zu den üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten Grundstücke und Betriebsstätten zu betreten, zu besichtigen, und erforderliche Prüfungen durchzuführen sowie vom Unternehmer die zur Durchführung seiner Überwachungsaufgaben erforderlichen Auskünfte zu verlangen. Dies ist gesetzlich im SGB VII §19 (Befugnisse der Aufsichtsperson) sowie in § 17 (Überwachung und Beratung) geregelt.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Einzelprüfdokumentationen für die Aufsichtsperson gerichtsfest und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgefertigt wurden.

Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen (DIN 0113-1) nach DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) und DIN VDE 0113-1.

Wichtige Information

Bei Nichteinhaltung der durch das Gesetz geregelten Vorschriften und Bestimmungen werden nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - § 209 Bußgelder fällig. Hinweis: Ordnungswidrigkeiten können in Fällen, die in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 aufgeführt sind, mit einer Geldbuße von bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

Prüfung ortsfester elektrischer Maschinen

Prüfung ortsfester elektrischer Maschinen

Prüfung ortsfester elektrischer Maschinen

Als ortsfeste Maschinen gelten diejenigen Maschinen, die entweder fest angebracht sind (während des Arbeitens nicht von Hand getragen werden können) oder wegen ihres Gewichts und des Fehlens einer Tragevorrichtung nicht leicht bewegt werden können.

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Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen

Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen

Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen

Im Sinne dieser DGUV Information wird der Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel zu einer neuen Funktionseinheit, z.B. eine elektrische Gebäudeinstallation als Stromkreis bezeichnet.

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Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 entsprechend den jeweils gültigen Prüfgrundlagen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.

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Elektrothermografie mit Thermogrammen

Elektrothermografie mit Thermogrammen

Elektrothermografie mit Thermogrammen

Präventionsmaßnamen mit Elektrothermografie und Thermogrammen (DIN 54190)

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Prüfung elektrische Betten

Prüfung elektrische Betten

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Die Prüfungen erfolgen nach den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3, entsprechend den jeweils gültigen Prüfgrundlagen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien.

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Die PMP GmbH ist ein produktiver, tatkräftiger und schnell wachsender Betrieb im Bereich der Prüfdienstleistung für alle DGUV Vorschriften, und für SGB VII nach Betriebssicherheitsverordnung. Wir agieren bundesweit und ausschließlich mit festangestellten Elektrofachkräften. Alle Prüfungen werden mit kalibrierten Messgeräten vorgenommen.
Wir führen keine Verbundmessungen von EDV Geräten durch, die an einer gemeinsamen Steckdosenleiste angeschlossen sind, da die Prüfergebnisse nicht einer Einzelprüfung entsprechen würden. Deshalb garantieren wir Ihnen eine ordnungsgemäße DGUV Prüfung nach den DIN-Vorschriften.

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