Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 entsprechend den jeweils gültigen Prüfgrundlagen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
Ortsveränderlicher elektrische Betriebsmittel:
Als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden gebrauchsfertige elektrische Geräte bezeichnet, die während des Betriebes bewegt werden, oder solche, die leicht von einem Platz an einem anderen angebracht werden können und zur gleichen Zeit an den Versorgungsstromkreis angeschlossen werden (Siehe auch DIN VDE 0100 Teil 200, Abschnitte 826-16-04 und 826-16-05).