Als ortsfeste Maschinen gelten diejenigen Maschinen, die entweder fest angebracht sind (während des Arbeitens nicht von Hand getragen werden können) oder wegen ihres Gewichts und des Fehlens einer Tragevorrichtung nicht leicht bewegt werden können.
Im Sinne dieser DGUV Information wird der Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel zu einer neuen Funktionseinheit, z.B. eine elektrische Gebäudeinstallation als Stromkreis bezeichnet.
Die Prüfungen erfolgen nach den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3, entsprechend den jeweils gültigen Prüfgrundlagen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien.
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