Die Prüfungen erfolgen nach den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3, entsprechend den jeweils gültigen Prüfgrundlagen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien.
Elektrische Betten:
Elektrische Betten werden als Medizinprodukte (MP) angesehen, bei denen eine elektrische Prüfung im Sinne des UVV dokumentiert werden muss. Gemäß MPG ist das Pflegebett als ein Medizinprodukt anzusehen, weil es
Unter einem aktiven Medizinprodukt wird ein Medizinprodukt verstanden, zu dessen Betrieb eine Stromquelle (Akku, Batterie, Netz) (...) benötigt wird; dazu gehört z.B. ein elektrisch verstellbares Pflegebett. Elektrische Apparaturen wie Pflegebetten werden von
Aus diesem Grund müssen bestehende Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden.
Organe wie zum Beispiel Träger von Krankenhäusern und Pflegeheimen, sowie Inhaber von Arztpraxen und Sanitätshäusern sind dazu angehalten, eine korrekte Prüfung der Geräte in den festgelegten Abständen als Schutzmaßnahme regelmäßig durchzuführen.
Der Betreiber hat bei MP, für die vom Hersteller sicherheitstechnische Kontrollen vorgeschrieben wurden, diese gemäß den Angaben des Herstellers und den allgemein anerkannten Regeln der Technik in den vom Hersteller vorgeschriebenen Fristen durchzuführen…
Der Betreiber ist dazu verpflichtet, für alle MP (MPBetreibV) ein Medizinproduktebuch zu führen.
Da Pflegebetten in Anlage 1 oder 2 nicht aufgeführt sind, ist das Führen eines Medizinproduktebuches für Pflegebetten nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Die Sichtprüfung bezieht sich auf:
Die elektrische Prüfung nach DIN VDE 0751 Teil 1 umfasst:
Die Funktionsprüfung:
Die Funktionsprüfung wird anhand der Gebrauchsanweisung des Bettes, der Checkliste der Serviceunterlagen und den Vorgaben der Normen DIN EN 60601 -2- XX für medizinische elektrische Geräte durchgeführt.
Bereits in der Medizingeräteverordnung wird zur Verbesserung der Sicherheit von Patienten und Anwendern eine sicherheitstechnische Kontrolle empfohlen, die eine Prüfung des Geräts unter sicherheitstechnischen Aspekten darstellt und den Ist-Zustand des Geräts feststellt.
Ziel einer sicherheitstechnischen Kontrolle ist die Früherkennung von Gerätemängeln, bevor diese für den Patienten und Anwender gefährlich werden können.
Die Prüfungen sind spätestens nach Ablauf von zwei Jahren in Regelmäßigkeit vorzunehmen.